Mieterstrom einfach erklärt: Wie Vermieter mit Solarstrom Geld verdienen
Mieterstrom gilt als eines der am wenigsten verstandenen Solarmodelle — dabei ist die Grundidee simpel: Der Vermieter erzeugt Strom auf dem eigenen Dach und verkauft ihn direkt an seine Mieter, günstiger als der reguläre Netzstrom. Was in der Theorie einfach klingt, wirkt in der Praxis oft kompliziert, weil das Messkonzept unklar bleibt. Genau das erklären wir hier — mit einem konkreten Beispiel für ein 5-Parteien-Haus.
Was ist Mieterstrom eigentlich?
Beim Mieterstrommodell installierst du als Vermieter eine PV-Anlage auf deinem Mehrfamilienhaus und lieferst den erzeugten Strom direkt an deine Mieter — ohne dass der Strom dafür das öffentliche Netz durchläuft. Der Reiz dahinter: Ein Haushalt zahlt 2026 rund 32 bis 36 Cent pro kWh an seinen Grundversorger, während die Erzeugungskosten von Solarstrom nur bei 6 bis 10 Cent pro kWh liegen. Diese Differenz ist der wirtschaftliche Kern des Modells — und sie profitiert sowohl dir als Vermieter als auch deinen Mietern.
Als Vermieter darfst du den Mieterstrom höchstens zu 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs anbieten — das ist gesetzlich gedeckelt, damit Mieter tatsächlich sparen. Zusätzlich bekommst du für jede an Mieter gelieferte kWh einen Mieterstromzuschlag vom Staat obendrauf (aktuell gestaffelt zwischen 2,28 und 2,67 ct/kWh, je nach Anlagengröße) — eine Förderung, die es bei normaler Einspeisung nicht gibt.
Das Zählerkonzept: das eigentliche Herzstück
Ohne ein funktionierendes Messkonzept gibt es weder Mieterstrom noch den Zuschlag. Das Konzept muss zu jedem Zeitpunkt eindeutig beantworten: Wie viel wurde erzeugt, wie viel haben die Mieter direkt verbraucht, und wie viel floss ins öffentliche Netz oder von dort zurück?
Am weitesten verbreitet ist heute das virtuelle Summenzählermodell: Statt eines zusätzlichen physischen Summenzählers übernehmen moderne Smart Meter in jeder Wohnung die genaue Erfassung im 15-Minuten-Takt, und die Zuordnung erfolgt rechnerisch. Das spart gegenüber dem klassischen physischen Summenzähler erhebliche Installationskosten — gerade bei nachträglicher Umrüstung im Bestand ein großer Vorteil.
Praxisbeispiel: 5-Parteien-Haus mit 15-kWp-Anlage
| Jahresertrag der PV-Anlage (15 kWp × ca. 950 kWh/kWp) | ≈ 14.250 kWh |
| Direkt von den Mietern verbrauchter Strom (Mieterstrom, ca. 40 %) | ≈ 5.700 kWh |
| Überschuss-Einspeisung ins öffentliche Netz (ca. 60 %) | ≈ 8.550 kWh |
| Erlös aus Mieterstromverkauf (5.700 kWh × 28 ct, unter dem 90-%-Deckel) | ≈ 1.596 €/Jahr |
| Mieterstromzuschlag (5.700 kWh × ca. 2,48 ct, Anlagengröße 10–40 kWp) | ≈ 141 €/Jahr |
| Einspeisevergütung für Überschuss (8.550 kWh × 7,78 ct) | ≈ 665 €/Jahr |
| Geschätzter Gesamterlös pro Jahr | ≈ 2.400 € |
Zum Vergleich: Ohne Mieterstrommodell — also bei reiner Volleinspeisung derselben 14.250 kWh — kämen nur rund 1.108 € Einspeisevergütung zusammen. Das Mieterstrommodell mehr als verdoppelt in diesem Beispiel den jährlichen Ertrag, weil der direkt verkaufte Strom deutlich mehr einbringt als die reine Einspeisung.
Was du sonst noch beachten musst
- Anmeldung: Die Anlage und das Mieterstrommodell müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden, der Mieterstromzuschlag wird beim zuständigen Netzbetreiber beantragt.
- Steuerlich: Einnahmen aus Mieterstrom gelten als gewerbliche Einkünfte — eine Gewerbeanmeldung und die Prüfung der Umsatzsteuerpflicht sind in der Regel notwendig, das solltest du mit einem Steuerberater klären.
- Lieferantenpflichten: Als Mieterstromanbieter übernimmst du gewisse Pflichten eines Stromlieferanten (Abrechnung, Ersatzversorgung bei Ausfall). Das lässt sich auch an spezialisierte Abwicklungsdienstleister auslagern, was allerdings zusätzliche Kosten verursacht.
Die einfachere Alternative: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Seit dem Solarpaket I gibt es mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine schlankere Variante: Du musst dabei nicht mehr Vollversorger deiner Mieter sein, sondern verkaufst ihnen nur den PV-Strom als Zusatzangebot — die Mieter behalten ihren regulären Stromvertrag für den Rest. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich, bei einem etwas niedrigeren Zuschlag (ca. 1,6–2,6 ct/kWh). Für kleinere Mehrfamilienhäuser ohne eigene Verwaltung ist das oft der pragmatischere Einstieg.